Warum Urheberrechte nicht nur Autorenrechte sind

Keine Angst, liebe Leserinnen und Leser, dieser Blog soll nicht mit einer Rechtsberatung ins neue Jahr starten, es geht weiterhin um sprachliche Feinheiten und den Teufel, der auch hierbei wieder im Detail steckt.In Texten, die aus dem Russischen übersetzt wurden, liest man häufig den Begriff der „Autorenrechte“, mit denen jedoch in Wirklichkeit die „Urheberrechte“ gemeint sind. Diese sind im deutschen „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ (Urheberrechtsgesetz) geregelt, und im § 7 ist eindeutig definiert, was ein Urheber ist: „Urheber ist der Schöpfer des Werkes.“ Für denjenigen, der im russischen Sprachraum zu Hause ist, ist völlig klar, wer damit gemeint ist: der „автор“.

Dass sich dieses Wort, auch wenn es zunächst danach aussehen mag, nicht immer mit dem deutschen „Autor“ gleichsetzen lässt, wird wieder einmal bei einem Blick in den Duden deutlich. Dort ist als zweite Bedeutung dieses Wortes nämlich auch „Urheber eines Werks der Musik, Kunst, Fotografie, Filmkunst“ aufgeführt, allerdings mit dem Zusatz „Gebrauch: seltener“. In diesen Fällen wird man nämlich, wenn es um die Person des Urhebers geht, eher zu einer Konkretisierung greifen und vom „Komponisten“, „Fotografen“, „Maler“ oder, wenn es ein Oberbegriff für die bildenden Künste sein soll, vom „Künstler“ sprechen. In der Architektur ist der Begriff „Autor“ im Gegensatz zum „автор архитектурного проекта“ gänzlich unüblich. Ein Architekt bleibt eben ein Architekt.

Etwas anders liegt der Fall bei bestimmten künstlerischen Genres. So gibt es auch im Deutschen durchaus den „Autorenfilm“, bei dem der Regisseur auch für das Drehbuch oder andere künstlerische Aspekte des Films verantwortlich zeichnet. Das „Autorenlied“ hat sich hingegen nur für Werke ausländischer Künstler durchgesetzt, etwa die italienischen „cantautori“ oder die russischen Barden. Im deutschsprachigen Raum spricht man hier eher von „Liedermachern“, während sich für anglophone Künstler „Singer-Songwriter“ als Bezeichnung durchgesetzt hat.

Der „Autor“ ist in seiner Hauptbedeutung laut dem Duden der „Verfasser eines Werkes der Literatur, eines Textes“, und damit sind wir auch schon bei einer weiteren Schwierigkeit bei der Übersetzung des russischen „автор“ ins Deutsche. Gemeinhin versteht man hier unter einem „Autor“ tatsächlich einen Literaten, während andere Texte wie Sachbücher oder Zeitungsartikel eher einen „Verfasser“ haben.

Zugegeben, all das sind Spitzfindigkeiten, doch sie liefern zumindest die Begründung dafür, warum man als deutscher Muttersprachler, wenn jemand vom „Autor eines Projektes“ spricht, stutzt und denkt: Hier stimmt etwas nicht!

Carola Jürchott

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