Von Bindungen und Koppeleien

Es ist schon eine Weile her, dass ich beim Lesen einer öffentlich-rechtlichen Videotext-Meldung über den folgenden Satz stolperte: „2019 will dann auch das Hamburger-Duo Laura Ludwig/Kira Walkenhorst wieder topfit sein, um den Titel vor heimischer Kulisse zu verteidigen.“

Gut, das berühmte Beachvolleyball-Duo ist nicht mehr zusammen, aber musste man es deshalb damals schon sozusagen verbal zu Hackfleisch verarbeiten?
Dieses Missverständnis macht nämlich der Bindestrich im „Hamburger-Duo“ möglich. Zugegeben, hier hätte eine gendergerechte Sprache helfen können, denn dann wäre es wenigstens ein Hamburgerinnen-Duo gewesen, was jedoch auch nur die halbe Wahrheit gewesen wäre, da keine der Damen Hamburgerin ist. Gemeint war in diesem Fall wohl die Tatsache, dass beide für den Hamburger SV antraten, und genau da liegt nun auch der berühmte Hase im sprichwörtlichen Pfeffer. Um diesem Umstand Ausdruck zu verleihen, hätte es genügt, den Bindestrich einfach wegzulassen, was heutzutage in anderen Zusammenhängen eigentlich eher inflationär anzutreffen ist. Hier aber hätte das Leerzeichen verdeutlicht, dass es sich eben nicht um ein aus Hamburgern bestehendes Duo, sondern um ein Duo aus Hamburg gehandelt hat.


Immer wieder stelle ich fest, dass diese Frage Probleme aufwirft. Nicht einmal hochoffizielle Straßenschilder sind hierbei frei von Fehlern. Dabei ist es eigentlich ganz einfach. Wenn die Endung „-er“ die Herkunft aus einem bestimmten Ort anzeigt oder auf diesen hinweist, ist der Bindestrich eindeutig fehl am Platze. Deshalb wird die Wiener Straße auch nur mit einem Leerzeichen geschrieben, wenn sie von der österreichischen Hauptstadt abgeleitet ist. Bezieht sich die Namensgebung auf den bekannten Humoristen Hugo Wiener, ist es entweder die Wienerstraße, weil Familiennamen nicht mit einem Bindestrich angeschlossen werden (man denke an die unzähligen Goethestraßen im Land), oder die Hugo-Wiener-Straße, die dann entsprechend durchgekoppelt wird.


Unweit meines Wohnortes gab es viele Jahre lang ein Restaurant mit dem Namen „Schweizer Häuschen“. Natürlich wäre nie jemand auf die Idee gekommen, dieses mit einem Bindestrich zu schreiben, beim Schweizer Käse tut man das ja auch nicht. Anders verhält es sich hier mit der Zusammenschreibung. Ein Schweizerhäuschen ist durchaus vorstellbar, allerdings handelt es sich dabei wohl eher um die Behausung eines Schweizers. Ob damit auch ein Einwohner der Schweiz gemeint sein kann, möge in diesem Fall dahingestellt bleiben. Wesentlich wahrscheinlicher wäre es, eine solche Bezeichnung in älteren Texten anzutreffen, die aus einer Zeit stammen, in der der Beruf des Schweizers, also eines Melkers, noch weiter verbreitet war. Dessen Domizil könnte man – ebenso wie die Fischerhütte oder die Köhlerstube – mit Fug und Recht als Schweizerhäuschen bezeichnen, allerdings ebenfalls, ohne dafür einen Bindestrich bemühen zu müssen.

Carola Jürchott
www.lust-auf-geschichten.de